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Im Verrenberger Ortsarchiv gibt es einen Bestand:"A 179 Verzeichnisse der ausgestellten Dienstbücher und Arbeitsbücher 1851-1937"Hier wird der Anteil von 1851 bis 1872 dargestellt.
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Welche gesetzliche Grundlagen waren relevant?Bis Dato wurde dieser Bereich noch nicht systematisch erforscht, aber der folgende Fund ist vielleicht doch hilfreich:Durch eine Königl. Verordnung vom 06. August 1872 wurde bestimmt, dass sich alle Neuanziehenden sowie in Dienstverhältniß stehende Persohnen innerhalb 8. Tage von dem Tag des Eintritts Beziehungsweise Tag des Anzugs bei dem Ortsvorsteher anzumelden und ihre schriftliche Ausweise zu übergeben. haben. Auf Grund Gesetzes vom 17.April 1873 Regb. S.116 §20 Ref.3. wurde am 14.März 1874 folgendes Beschlossen: daß auch der Austritt anzumelden ist, wozu insbesondern die Dienstherrn Logievermiether verpflichtet sind. Verfehlung gegen diese Vorschriften werden nach Art.15 des Gesetzes vom 27.Dez 1871 behandelt. Was bei der Durchsicht aufgefallen ist:
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